Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
Vorschriftsmäßig und sicher unterwegs im Berufsalltag
Für Nutzfahrzeuge gelten engere Prüfintervalle als für Privatwagen. Die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge (ehemalig Zwischenuntersuchung) wird zwischen den jeweiligen Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) durchgeführt.
Wen betrifft die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge?
Nach Anlage VIII zu § 29 StVZO müssen folgende Fahrzeuge zur Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge:
- Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 10 Tonnen
Die TÜ Ems-Vechte ist “Partner der FSP/”TÜV” Rheinland”. Die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge umfasst bei uns:
- Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung
- Prüfung der Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, damit Sie immer vorschriftsmäßig und sicher unterwegs sind!